#1

Übertritt

in Übertritt 18.12.2009 19:12
von Marvin Admin | 79 Beiträge

Es kommen viele Fragen immer und immer Wieder, wann
kann man nun eigentlich in die Freiwilligen Feuerwehren
übertreten?
Hier könnt ihr Fragen und Ihr wird auch eine Antwort bekommen.

VIEL SPASS BEIM SCHREIBEN!


zuletzt bearbeitet 19.12.2009 11:54 | nach oben springen

#2

RE: Übertritt

in Übertritt 24.12.2009 15:35
von Björn^ | 19 Beiträge

Liebe Kameraden der Jugendfeuerwehr,

diese Thema ist schon seit Jahren immer wieder ein interessantes Thema bei den Jugendlichen. Jeder sagt etwas anderes und jede Feuerwehr bzw. Jeder Verband hat andere Regelungen. Wie es bei Euch genau läuft, wenn Ihr in einigen Jahren in die Einsatzabteilungen übertretten dürft, kann Euch wohl keiner 100%ig sagen, da sich die Gesetze hier laufend mal ändern.

Derzeit ist ein Übertritt mit 16 möglich. Eine Doppelmitgliedschaft in der JF und FF ist aber nicht möglich. Minderjährige dürfen an den Dienstabenden teilnehmen sind von Alarmübungen und Einsätzen bis zu Ihrem 18 Geburtstag jedoch ausgeschlossen. Wie die Teilnahme an den Übungen abläuft ist von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich.

Unsere Ziel ist es Euch so gut und schnell wie möglich in die FF zu integrieren, wenn es bei Euch soweit ist, werde ich auf Euch zukommen. Solltet Ihr Fragen haben stehe ich Euch jederzeit hier oder persönlich zur Verfügung.

MkG
Björn


Ohne uns wird´s brenzlig - Jugendfeuerwehr Amt Langballig - Jugendwart Björn Clausen bjoern(at)jf-amtlangballig.de

zuletzt bearbeitet 24.12.2009 15:37 | nach oben springen


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